Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Linienflüge der Reiseagentur Nur-Flug-Tours |
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Sie auch Fragen und
Antworten zur Buchung von Linienflügen
Sämtliche Buchungen werden nur
auf der Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
entgegengenommen. Sofern Buchungen telefonisch oder schriftlich aufgegeben
werden, erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einverstanden.
Geltungsbereich
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Verträge über die Vermittlung von
touristischen Einzelleistungen, insbesondere Flugbuchungen, zwischen dem Kunden
und der Firma Nur-Flug-Tours („NFT“). Dabei tritt NFT im Rahmen eines
Reisevermittlungsvertrags ausschließlich als Vermittler für die jeweiligen
Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter (z. B. Fluggesellschaften, Hotels,
Mietwagenanbieter, etc.) auf. NFT nimmt keinen Einfluss auf die
Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Anbieter.
1. Vertragsschluss und anzuwendendes Recht
1.1
Die von NFT angebotenen Leistungen stellen kein verbindliches Vertragsangebot
dar. Erst mit der Übermittlung persönlicher Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars erteilt der Kunde einen verbindlichen
Vermittlungsauftrag.
1.2
Wird der Auftrag per Email erteilt, erhält der Kunde eine Bestätigung per Email
mit der Angabe des Buchungscodes. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine
Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Kommt ein Vertragsschluss zustande,
erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung.
1.3
Für das Vertragsverhältnis zwischen NFT und dem Kunden gelten die im Einzelfall
vertraglich getroffenen Vereinbarungen, die Geschäftsbedingungen der Firma NFT
sowie die gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB. Für das
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Vertragspartner der vermittelten
Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen,
insbesondere dessen Reise- und Geschäftsbedingungen. Auf das Vertragsverhältnis
zwischen NFT und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
2. Bezahlung und
Aushändigung der Reiseunterlagen
Der Reisepreis ist vor Versand der Reiseunterlagen zu leisten. Bei
Pauschalreisen erhält der Kunde mit den Reiseunterlagen einen Sicherungsschein,
mit dem die nach § 651 k BGB geforderte Absicherung des Kunden dokumentiert
wird.
Kann bei kurzfristigen Buchungen / kurzfristigen Änderungen, die der Reisende
nicht zu vertreten hat, eine rechtzeitige Zusendung der Reiseunterlagen per Post
nicht gewährleistet werden, so sind diese per Kurier zuzustellen oder am
Flughafen zu hinterlegen.
3. Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der
Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen etc.) bedürfen einer
ausdrücklich schriftlichen Bestätigung durch Nur-Flug-Tours.
4. Leistungs- und
Preisveränderungen
Nachträglich geänderte Leistungen treten an Stelle der ursprünglich geschuldeten
Leistung, sofern die Änderung erforderlich, unwesentlich und vom Veranstalter
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt ist.
5.
Preiserhöhungen
5.1 Allgemeine Flugleistungen
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der
Reisebestätigung eingetreten sind, können dem Kunden belastet werden, wenn
zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Preiserhöhungen werden unverzüglich nach Bekannt werden dem Kunden mitgeteilt.
Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % steht dem Kunden der Rücktritt ohne Gebühren
grundsätzlich frei. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung
von Nur-Flug-Tours über die Preiserhöhung dieser gegenüber geltend zu machen.
Alle geleisteten Zahlungen werden im Rücktrittsfalle erstattet.
5.2 Anschlussflüge / Regionaltarife
Flugpreisangaben, die in der Buchungsbestätigung mit Regionaltarif
gekennzeichnet sind, stellen die unverbindliche Weitergabe des Flugpreises dar,
die der Leistungsträger als offiziellen Flugtarif für den jeweiligen
Streckenabschnitt veröffentlicht hat. Die Tarifangabe ist von Nur-Flug-Tours als
Vermittler mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns recherchiert worden.
Die Preisangabe gibt hier nur den aktuellen Tarifstand bei Buchungen wieder. Als
vereinbart gilt der aktuelle veröffentlichte Tarif des Leistungsträgers zum
Zeitpunkt der Flugscheinausstellung. Nur-Flug-Tours empfiehlt und bietet an,
Flugscheine für Regionaltarife stets sofort ausstellen zu lassen.
6. Rücktritt durch den
Kunden, Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Nur-Flug-Tours. Die Erklärung durch
eingeschriebenen Brief ist vorgeschrieben und muss bis zwei Arbeitstage vor
Abflug vorliegen. Telefonische Stornierungen können nicht angenommen werden.
Nur-Flug-Tours steht neben den Stornogebühren des Leistungsträgers, die bis zu
100 % des Flugpreises betragen können, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00
€ pro stornierter Person zu.
6.1 Vermittlung von Charterflügen
Bis 31 Tage vor Reiseantritt 20%, mindestens 50,-- EUR
30 - 22 Tage vor Reiseantritt 25 %
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 40 %
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 50 %
ab 6 Tage vor Reiseantritt 100 %
Es gelten die Bedingungen der Charterveranstalter.
6.2 Gruppenreisen
Bei Gruppenreisen können besondere Rücktrittskosten berechnet werden. Wird durch
den Rücktritt die Mindestgruppengröße unterschritten, betragen die
Rücktrittskosten 100%
6.3 Umbuchungen
Umbuchungen sind wie Stornierungen und Neubuchungen zu behandeln.
Im übrigen gelten auch hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Veranstalters (z. B. Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft, in denen
insbesondere bei Sondertarifen im Einzelfall bestimmt sein kann, dass ein einmal
ausgestelltes Ticket z. B. weder umbuchbar, noch erstattungspflichtig ist).
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung incl. Zusatzprämie für
nicht in Anspruch genommene Leistungen wird empfohlen.
7. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn kann der Kunde verlangen, das ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern dem nicht besondere Gründe
entgegenstehen. Bei der Stellung einer Ersatzperson berechnen wir eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,-- EUR pro Person. Eine Stellung einer
Ersatzperson ist bei einem Linienflug nicht möglich.
8. Rücktritt
wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten
Mindestteilnehmerzahl ist Nur-Flug-Tours berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Rücktritt kann spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt erklärt werden. Bereits
geleistete Zahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.
9. Haftungsbeschränkung
Nur-Flug-Tours haftet für Schäden, die keine Personenschäden sind, nur bis zur
Höhe des dreifachen Reisepreises, es sei denn der Schaden wurde grob fahrlässig
/ vorsätzlich herbeigeführt.
10. Pass-,
Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften wie Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die
Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der
Reiseanmeldung geändert werden sollten.
11. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, geschützt.
12. Flugzeiten
Soweit Nur-Flug-Tours vor Übersendung der Flugtickets Flugzeiten bekannt gibt,
steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft.
Anschluss- und Rückflugzeiten hat sich der Kunde 72 Stunden vor dem jeweiligen
Flugtermin von der Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Für
Flugverspätungen und Verzögerungen haftet Nur-Flug-Tours nicht, soweit diese
nicht auf ein Verschulden von Nur-Flug-Tours zurückzuführen sind, auch wenn die
Fluggesellschaft ihre Haftung insoweit wirksam ausgeschlossen hat.
13. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Nur-Flug-Tours ist Fürstenfeldbruck. Gerichtsstand für
Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie
für Passiv Prozesse, wird der Gerichtsstand München vereinbart.
14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so
hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
Nur-Flug-Tours
Jakobusstraße 3
82140 Olching
Inhaber: Oliver Bornhak
info@nur-Flug-Tours.de